Netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG
Das Leaflet HEMS bietet die Möglichkeit einer netzdienliche Steuerung von Erzeugern und Verbrauchern nach §14a EnWG LPC (Limit Power Consumption), also eine Dimmung der angeschlossenen steuerbaren Verbraucher und nach §9 EEG ein LPP (Limit Power Production) also eine Reduktion der Prodution auszuführen.
Im Falle eines LPC-Steuerbefehls wird die aktuelle Leistung der PV-Anlage und der Leistungsfaktor berücksichtigt, so dass eine möglichst für den Endkunden kaum spürbare Dimmung erfolgt.
Standardformel zur Berechung der Mindestleistung einer Anlage:

Was wird gesteuert?
Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die der Definition entsprechen, angeschlossen an das Leaflet HEMS sind in der Regel:
Wallbox (LPC)
Wärmepumpe (LPC)
Batteriespeicher (die aus dem öffentlichen Netz geladen werden können - LPC)
Heizstab (LPC)
Wechselrichter (LPP)
Gesetzliche Grundlagen
§ 14a EnGW und Netzdienliche Steuerung - LPC
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Deutschland regelt die Steuerung und Abschaltung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge, durch Netzbetreiber zur Sicherstellung der Netzstabilität und Vermeidung von Netzüberlastungen.
Die Betreiber (z. B. Hauseigentümer), die ab dem 01.01.2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, E-Ladestation, Heizstab, Batteriespeicher ab 4,2 kW Leistung) in Betrieb nehmen, sind dazu verpflichtet, eine Steuerbarkeit herzustellen.
Im Falle eines Steuerbefehls durch den Netzbetreiber wird die Leistung der steuerbaren Verbraucher, bei denen die Regelung aktiviert ist, entsprechend den Vorgaben reduziert. Details zur Regelung und Verschaltung werden in der entsprechenden Integrationsanleitung beschrieben.
§9 EEG - LPP
§9 EEG regelt für neue Erzeugungsanlagen die ab dem 25.02.25 in Betrieb gehen. Dabei dürfen PV-Anlagen bis 100kw, die kein SMGW haben, nur 60% der Nennleistung ins Netz speisen, wenn ein SMGW nachgerüstet wird fällt die Begrenzung weg, sie müssen aber netzdienlich steuerbar sein.
Das Gesetz soll verhindern, dass an sonnigen Tagen zu viel Solarstrom gleichzeitig eingespeist wird — durch Pflicht zum Smart Meter, freiwillige Steuerbarkeit und Einspeisebegrenzung. Damit soll das Stromnetz stabil bleiben und Eigenverbrauch bzw. Speicher attraktiver werden.
Voraussetzungen
Wird eine Wallbox ab dem 01.01.24 installiert muss diese entweder eine interne Energiemessung aufweisen, dies ist bei fast allen von Consolinno unterstützten Modellen der Fall, oder eine externe Messung mittels SmartMeter (z. B. SDM630) erfolgen, siehe E-Plan.
Wird eine Wärmepumpe ab dem 01.01.24 installiert und per SG-Ready ans Leaflet HEMS angebunden, sollte zusätzlich noch ein SmartMeter (z. B. SDM630) installiert werden, siehe E-Plan, falls keine Energiemessung vorliegt, wird die Wärmepumpe für die §14a Schaltzeit per EVU-Sperre deaktiviert
Bei einer Verwendung einer Steuerbox oder eines Funkrundsteuerempfänger
Die Relais-Belegung der FNN CLS-Steuerbox ist normiert und entspricht immer diesem Schema. Analog hierzu kann auch ein Rundsteuerempfänger angeschlossen werden - da es hier verschiedene Varianten gibt sind die Technischen Unterlagen zu beachten, deswegen muss hier die Vorgabe der Schaltbelegung durch den Netzbetreiber geprüft werden.