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Netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG

§ 14a EnGW und Netzdienliche Steuerung

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Deutschland regelt die Steuerung und Abschaltung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge, durch Netzbetreiber zur Sicherstellung der Netzstabilität und Vermeidung von Netzüberlastungen.

Die Betreiber (z. B. Hauseigentümer), die ab dem 01.01.2024 eine steuerbare Vebrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, E-Ladestation, Heizstab, Batteriespeicher) in Betrieb nehmen, sind da zu verpflichtet, eine Steuerbarkeit herzustellen.

Im Falle eines Steuerbefehls durch den Netzbereteiber wird die Leistung der steuerbaren Verbraucher (bei denen die Regelung aktiviert) ist entsprechend den Vorgaben reduziert. Details zur Regelung und Verschaltung werden in der entsprechenden Integrationsanleitung beschrieben.

Einrichtung

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App: Screen “Netzdienlichkeit aktivieren”

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App: Screen “Heizungseinstellungen”

Bei Geräten, die nach § 14a gesteuert werden sollen, muss bei der Einrichtung die Steuerung über das Toggle aktiviert werden für Wallbox oder Wärmepumpe. Bei der Wärmepumpe muss zusätzlich die elektrische Leistung angegeben werden.

Sichtbarkeit in der App

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App: Homescreen mit Netzdienlichkeit

Sobald das HEMS ein Signal zur netzdienlichen Steuerung vom Netzbetreiber erhält, werden die Geräte entsprechend den Vorgaben geregelt und die Steuerung wird über das Icon auf der Netzanschluss-Kachel sichtbar.

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App: Screen “Netzdienlichkeit, temporär reduziert”

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App: Screen “Netzdienlichkeit, temporär blockiert”

Meldungsanzeige in der Netzkachel

Durch Tippen auf die Netzanschluss-Kachel wird eine Meldung angezeigt, die über die Netzdienliche Steuerung informiert. Solange die Regelung aktiv ist, ist die Ausrufezeichen sichtbar.

Links ist die Reduzierung auf Minimalleistung abgebildet und rechts eine Sperre durch den Netzbetreiber.

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